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Zu Unrecht geht Fachbüchern oft der Ruf voraus, sie seien außerhalb des Fachpublikums schwer verdaulich und dem Laien gegenüber in bestenfalls spröder Geberlaune.
Ein mit Liebe recherchiertes Fachbuch ist in Wahrheit manchmal informativer und leuchtet speziell in geschichtlicher Hinsicht eine Zeit oft mit viel schärferem Licht aus, als das den dahingegebenen Allgemeinwerken eines, sagen wir Guido Knopp eignet.
So auch dieses Buch, das ich in den Händen halte. Erich Hobusch, einem dem Waidwerk offenbar zuneigenden Historiker aus Leidenschaft, hatten es die in grünberockten Kreisen offenbar bestens bekannten Standartwerke über das Wildererunwesen im angehenden 20. Jh. angetan. Verfasst von Otto Busdorf in den Zwanzigern wurden dieselben mehrfach bearbeitet und von verschiedenen Herausgebern ediert. Ihre Titel: „Wilddieberei und Förstermorde“ zieren bis heute das Bücherbord manches Forstmeisters. Nach diversen Auflagen scheint man sich darauf geeinigt zu haben, den „Busdorf“ in zwei Bänden zu veröffentlichen. Geschäftstüchtig gibt nun Herr Hobusch seine Arbeit unter dem gleichen Titel als Band 3 heraus. Möge ihr beschieden sein, von all denen gekauft zu werden, die bereits die ersten beiden Bände ihr Eigen nennen. Denn: Sie ist es wert!
Auch wenn man sie schlichtweg als eine erweiterte Biografie des Autors der ersten beiden Bände, des Köpenicker Kommissars und Spezialisten für Förstermorde, Otto Busdorf, verstehen kann.
Dem Wilderer als solchen wurden wohl spätestens seit der Romantik einige Sympathien entgegengebracht, die – das verschweigt Herr Hobusch leider – nicht zuletzt die Einstiegsgeschichte zu Hans Grimms berüchtigten Buch: „Volk ohne Raum“ abgaben. Ein Buch, das seinerseits dem Nationalsozialismus beizeiten Schützenhilfe leistete. Weil in rauer Wildnis das rechtens ist, was im dicht besiedelten Deutschland gesetzlich verfolgt wird, muss – so Hans Grimm – daraus geschlossen werden, dass die Deutschen mehr Raum benötigen. Jeder Mann, der sich so nennen will, muss sein Wild jagen dürfen, ohne einem Gesetz zuwider zu kommen.
Kommissar Busdorf, der Autor der ersten beiden Bände, war da anderer Ansicht. Gegen die weit verbreitete Meinung, dass Wilddieberei ein Kavaliersdelikt sei, zeigte er, dass die Wilddiebe gemeine Gesetzesbrecher waren, die auch selten vor Morden zurückschreckten.
Anders sah das der in den dreißiger Jahren von der Mehrheit der Deutschen verehrte Adolf H. Seine hohe Meinung vom Wildschütz und die daraus resultierende Schaffung des SS-Sonderkommandos Dirlewanger, das, aus bewährten Wilderern bestehend, deren Schießkunst und Skrupellosigkeit für den rücksichtslosesten Einsatz geeignet war, sich bewährt hat und deshalb berüchtigt wurde, greift Herr Hobusch in genauer Zeichnung auf.
Sein größtes Verdienst aber ist es, die Gesamtheit der Persönlichkeit des Otto Busdorf mit nahezu detailbesessener Genauigkeit herauszuarbeiten.
Sein „Held“ hatte es aus kleinen Verhältnissen zu einem der berühmtesten Kriminalkommissare der zwanziger Jahre gebracht. Während Kollegen neidvoll kleine Intrigen schmiedeten, wurde sein Fachwissen ständig durch Vortragsangebote aus ganz Deutschland abgerufen. Vielleicht war es damals der einzige deutsche Kriminalkommissar, der auch international in Fachkreisen einen guten Ruf hatte. Problemlos arbeitete er mit polnischen, russischen, holländischen und amerikanischen Kollegen zusammen. Er nahm Verhaftungen in Sibirien ebenso wie in New York vor – ein Beispiel internationaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung, von der heutige Kriminalisten nur träumen können.
Gut – wenn bei einem Banküberfall an die 100.000 Reichsmark erbeutet wurden und Busdorf, nachdem er die drei Täter in aller Welt gefasst hatte, eine Spesenrechnung von noch einmal ca. 50.000 RM vorlegte, mag das manchen als etwas überzogene Verfolgungswut erschienen sein. Aber das ist heute auch nicht anders und dient, wie immer wieder glaubhaft versichert wird, der Abschreckung.
Eine Auslieferung von Amerika nach Deutschland konnte sich allerdings auch damals schon ein halbes Jährchen in die Länge ziehen, und so gelangte Otto Busdorf auch in den Genuss, leihweise in der Zwischenzeit bei der New Yorker Polizei Dienst zu tun. Seither schätzte er die Faustfeuerwaffen und deren schnellen Gebrauch. Wieder eine Eigenschaft, die ihm in der hierin sensibler werdenden Zeit der Weimarer Republik Gegner schuf. Wenn Busdorf einem flüchtenden Wilderer schnell mal eben noch „eine Kugel nachwarf“, so führt das beim Autor Hobusch auch heute zu Überlegungen der Art, wie sich modernes polizeiliches Dienstverständnis denn damit vereinbaren ließe.
Seine bezeichnende Gesamteinschätzung des Kriminalisten Busdorf fasst Erich Hobusch zusammen, als er sinniert, ob und wie Busdorf den im Schlusskapitel des Buches behandelten Dresdner Mordfall Adolph (1997) gelöst hätte: „Er hätte einen erschossenen Täter als den Mörder bereits nach kurzer Zeit präsentiert und dazu die notwendigen Protokolle und Indizien vorgelegt, getreu seinem Leitspruch: ‚Wer am schnellsten schießt, lebt am Längsten!’, denn ‚Tote reden nicht!’“.
Das Interessante an diesem „Dirty Harry“ aus Berlin-Köpenick, waren aber seine menschlichen Verwerfungen in den Systemwechseln des vorigen Jahrhunderts.
1919 trat er der SPD bei. Es scheint kein Zufall zu sein, dass es genau die Partei war, die in der aufgehenden Weimarer Zeit die besten Karriereaussichten bot. Und tatsächlich: Busdorf wurde bald als Intimus des Innenministers Severing gehandelt.
Ein Höhepunkt seines damaligen Wirkens war 1926 die Erledigung der Magdeburger Mordsache Helling, die er unter Umgehung des zuständigen Untersuchungsrichters allein auf Geheiß politischer Stellen betrieb. In diesem Fall spaltete sich das politische Deutschland in einem beispiellosen Presse-Krieg in zwei Lager: Die SPD-Seite verdächtigte den verhafteten rechtsnationalen Filou Richard Schröder aus Rottmersleben als Alleintäter. Die nationalen Kreise sahen in dem ebenfalls verhafteten jüdischen Fabrikanten und SPD-Finanzier Haas den Anstifter.
Busdorfs Arbeit führte dazu, die Angelegenheit im Sinne der herrschenden SPD-Kreise zu klären.
Diese Magdeburger Tätigkeit wurde leider vom Autor Hobusch zu wenig recherchiert, liegt in ihr doch ein Schlüsselereignis für Busdorfs Biografie . Die u.a. auch in dem Film „Die Affaire Blum“ verarbeitete Nachkriegspropaganda linksinteressierter Kreise, die die damalige Arbeit des Busdorf besingt, verstellte wohl auch Herrn Hobusch den Blick auf die Fakten. Das von ihm zitierte (allerdings nun wieder bis zum Zahnschmerz nationalistische) Sachbuch von Gottfried Zarnow „Gefesselte Justiz“ kennt und benennt er zwar ebenso wie das journalistisch unterhaltsam gestaltete Propagandawerk des Haas’schen Anwalts Dr. Braun: „Am Justizmord vorbei“ (das er S. 145 fälschlicherweise R. Stemmle zuschreibt). Doch geht er auf Zarnows kritische Auslassungen gar nicht ein und ignoriert vollständig das dritte zeitgenössische Sachbuch zum Thema: R. Hoffmanns: „Der Fall Hörsing-Haas; Magdeburg“ (Hoffmann war damals der zuständige Amtsgerichtsdirektor).
Jedenfalls deutet alles darauf hin, dass das von Hobusch für das Kapitel gewählte Überschrift-Zitat „Mein größter Bock“ durchaus für die Angelegenheit im direkten Sinne in Anspruch genommen werden kann:
Busdorf hat sich damals in Magdeburg aus politischen Gründen einspannen lassen, um eine missliebige Anklage gegen einen politisch genehmen Fabrikanten aus der Welt zu schaffen.
Trotz des äußeren Erfolges hinterließ der Magdeburger Einsatz bei Busdorf Spuren.
Zunächst einmal wird er auch von seinen, ihn feiernden Parteifreunden wegen seinen offensichtlichen (und von ebendiesen Freunden forcierten) Übergriffs seiner Kompetenzen aus der vordersten Front genommen.
Enttäuscht sieht er auf den kommenden Stern am Himmel und spendet schon mal heimlich für die Nationalsozialisten (speziell für die SA), lange bevor er aus der SPD austritt.
Beruflich jagt er weiter Wilderern nach.
Eine interessante Szene der ganzen verflochtenen Zaunreiterei der damaligen intelligenten Staatsdiener beschreibt Herr Hobusch in seiner Behandlung der Wilderer aus der Schorfheide (dem rechtmäßigen Jagdgebiet keines Geringeren als des Reichspräsidenten Hindenburg):
Busdorf und sein kongenialer Assistent Martini, der ihn schon in Magdeburg wichtige Zuarbeit leistete, vernehmen fast ein ganzes Dorf. Als die Angelegenheit geklärt, die meisten Wilderer hinter Schloss und Riegel sind, beobachtet Busdorf mit einigen anderen drei weitere Wilderer. Einen von ihnen erkennt er: seinen Assistenten Martini.
Busdorf „wirft“ den Wilderern den obligaten Schuss hinterher. Er wird natürlich von den lieben Kollegen wegen versuchten Beamtenmordes angezeigt. Die Anzeige verläuft sich. Martini wird schließlich verhaftet. Der zweithöchste Wilderer-Jäger des Staates, der seinen Chef auch gern mal bei Vortragsreisen vertrat, ist nun selbst der Wilderei angeklagt.
Er wählt in seiner Zelle den Freitod.
Bei seiner Jagd nach Wilderern wird der nun einsame Busdorf radikal: Er lässt sich von Jagdgesellschaften zu Jagden einladen, späht indes die lokalen Gegebenheiten aus und verhaftet Wochen später die Gastgeber z.B. wegen illegalen Waffenbesitzes.
Ein gewisser Goebbels lässt unter Nennung des Busdorf durch eine seiner Zeitungen genau diese Praxis der Berliner Polizei als Spitzeltätigkeit von Beamten anprangern.
Grund genug für den so Bezeichneten, juristisch gegen Goebbels zu Feld zu ziehen und – zu gewinnen.
Als die Nazis die Macht ergreifen, stehen für Busdorf die Dinge wie folgt: Einerseits hat er damals in Magdeburg den Nationalen eine empfindliche Niederlage verschafft. Sein Name geisterte als der des anti-antisemitischen Helden durch die Presse. Andererseits war er eine Art förderndes Mitglied der SA geworden und inzwischen auch aus der SPD ausgetreten.
Mit der Großschnauze der Nazis, mit Goebbels, hatte er es sich persönlich verscherzt. Also musste er sich als der karrieregeile Beamte, der er war, hier noch einen Gegenzug leisten.
Er trat also in die SA ein und auch in die NSDAP. Vielleicht klappte es ja so wie 1919.
Da Göring die SA zu Hilfspolizei ernannte, leitete Busdorf im Juni 1933 sowohl in seiner Eigenschaft als Köpenicker SA-Mann als auch als Kommissar der Berliner Polizei mit Spezialgebiet Wildererunwesen die Vernehmung des SPD- und Reichsbannermannes von Essen, den er schon länger auch im Rahmen seiner engeren beruflichen Passion als Wilderer verdächtigte. Statt nun die Rechte des Verdächtigen, der von den SA-Leuten Köpenicks im Rahmen einer Aktion, die später den Namen „Köpenicker Blutwoche“ erhalten wird, zu wahren, statt einzuschreiten und von Essen die Freiheit oder zumindest die Befreiung aus den Händen dieser SA-Schläger zu verschaffen, tut Busdorf nur das, was ihm einerseits seine Pflicht dünkt, andererseits auch seine Verfolgungsleidenschaft befriedigt: Er verhört von Essen im Blick auf unerlaubten Waffenbesitz.
Diese nun wirklich unmenschliche Sachbezogenheit gegenüber einem geschundenen Menschen wird sich auch an Busdorf rächen. Denn von Essen stirbt nach dem Verhör unter den unmenschlichen Grausamkeiten der Köpenicker SA-Leute.
Beim so genannten Röhm-Putsch, als die SS sich gegen ihre Mutterorganisation SA durchsetzte und viele deren Funktionsträger ermordete, war auch Busdorf in Lebensgefahr. Er wurde aber rechtzeitig gewarnt und konnte sich in Sicherheit bringen.
Doch mit seiner Karriere im Dritten Reich war es Essig: Sowohl die Magdeburger Angelegenheit als auch sein Konflikt mit Goebbels zahlten sich nun negativ für ihn aus: Busdorf wurde kalt gestellt. Er erhielt eine Zweidrittel-Pension und seine Bücher wurden nicht mehr verlegt, nicht einmal mehr genannt. Aus SA und NSDAP flog er trotz intensiven Gegenbemühens raus. Seine 200 Eingaben, in denen er sich als treuen Nazi darstellte, brachten ihm nur zwei mehrmonatige KZ-Aufenthalte wegen penetranten Nervens ein.
Andererseits kam er um einen militärischen Einsatz herum. Während andere an den Fronten starben wie die Fliegen, entblödete sich Busdorf nicht das Regime, dass ihn strafte, per Volkssturm auf den letzten Drücker mit zu verteidigen.
Trotz hoher Intelligenz kaum klüger geworden, biederte er sich, wie 1919 mit der SPD und 1933 mit der NSPAD, nunmehr mit den neuen Machthabern an. Er wurde als Verfolgter des Naziregimes (VVN) anerkannt und baute die Polizei in Köpenick mit auf. Bald jedoch holte ihn seine Vergangenheit ein. Und zwar weniger die tatsächliche als die von ihm gewollte. Als Schriftstücke auftauchten, die ihn als straffen Nazi auswiesen (und ihm seinerzeit überhaupt nichts genutzt hatten, ihn im Gegenteil die KZ-Haft einbrachten), zweifelte man seinen VVN-Status an. Zudem erkannten ihn Überlebende der Köpenicker Blutwoche.
In einem DDR-üblichen Schauprozess wurde Busdorf schließlich, nachdem er es im neuen Deutschland schon wieder zum Regierungsrat gebracht hatte, wegen seiner Beteiligung an der Köpenicker Blutwoche zu 25 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Und zwar zu Recht, wie 1995 ein Moabiter Gericht im Kassationsverfahren befand.
Busdorf lebte nunmehr bis zu seinem Ende in der Strafanstalt Brandenburg-Görden. Viele Stimmen bemühten sich vergeblich um seine Freilassung. Er erlebte den DEFA-Film „Affäre Blum“ mit, in der er als „Kommissar Bonte“ gefeiert wurde. Der Film wurde überall in der DDR gezeigt, auch in den Haftanstalten. Außer in Brandenburg-Görden, wo der echte „Bonte“ einsaß.
Er war ein Fachmann ohne Beispiel. Aber er war auch ein politischer Opportunist. Wobei er das besondere Pech hatte, dass ihm sein Opportunismus spätestens seit 1926 nur Nachteile brachte. Die Magdeburger Gefälligkeitsermittlungen für die SPD und das Reichsbanner isolierten ihn und behinderten seine Laufbahn, als er sich bei den Nazis einkratzen wollte. Genau dieses vergebliche Bemühen um Einkratzen bei den Nazis verhinderte dann wieder, dass er in der DDR Fuß fassen konnte. Und seine menschlichen Fehler, speziell das humane Versagen gegenüber dem gefolterten von Essen, brachte ihm schlimmere Strafe als manchem, der selbst folterte.
Es mag Zufall sein, doch in diesem an seltsamen Zufällen so reichen Geschehen fällt der Glaube daran schwer, dass Busdorf 1957 wirklich zufällig in hohem Alter im Gefängnis genau zu dem Zeitpunkt starb, als er begnadigt werden sollte.
Es ist das unbestreitbare Verdienst Erich Hobuschs, diese Lebensgeschichte akribisch ermittelt zu haben und dem Betrachter so einen Einblick auch in die damaligen politischen Verhältnisse und deren Verschiebungen verschafft zu haben.
Er hat ein Sachbuch verfasst, obwohl der Stoff sich doch ebenso für eine Komödie wie für eine Tragödie eignete.
Leider leidet sein Buch an ein paar Formmängeln. Zum einen sei ein gewisses Versagen des Lektorats vermerkt. Zitate, insbesondere wenn sie mehrschichtig sind, also wenn z.B. aus einem Dokument von 1947 eine Passage zitiert wird, die ihrerseits ein älteres Dokument zitiert, sind als solche oft nur sehr unscharf erkennbar (z.B. S. 185f). Selbiges gilt auch für die wörtlichen Passagen von Interviews, die der Autor mit Zeitzeugen führte. Neben wörtlicher Rede, die als solche gekennzeichnet ist, tritt direkt daneben eine eben solche ungekennzeichnet auf. Das erschwert die ohnehin hoher Aufmerksamkeit bedürfende Lektüre manchmal unnötig.
Zum anderen sind viele Recherchen, die sich der Autor vorgenommen hat, ganz offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Zu seiner Entschuldigung sei hier vermerkt, dass er gerade durch die Veröffentlichung seines Buches, diejenigen Zeitzeugen noch zu erreichen glaubt, die ihm weiterhelfen könnten – die Zeit arbeitet da ja gegen ihn.
Trotzdem hat man manchmal ein ähnliches Gefühl, wie in einem unausgereiften Auto: Wie hier der Kunde als Testfahrer missbraucht wird, so dort der Leser als zuarbeitender Rechercheur.
Aber das ist heute wohl so. Wie lautet der aufgenommene Wahlspruch des Werkes? „Tempora mutantur – die Zeiten ändern sich!“
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Danke.
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